Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Frank Wesneck
Gültig ab: 10.08.2025
1. Geltungsbereich, Begriffe
1.1 Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen der Foto- und Videoproduktion durch Frank Wesneck (im Folgenden „Fotograf“) gegenüber Auftraggeber:innen in B2C– (Verbraucher) und B2B-Konstellationen (Unternehmer). Es gilt österreichisches Recht; zwingende Verbraucherschutzbestimmungen bleiben unberührt.
1.2 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt werden.
1.3 „Werke“ umfasst Fotos, Videos, Roh- und Enddateien, Layouts, Kontaktabzüge, Proofs, Galerien, Prints und sonstige Arbeitsergebnisse.
2. Vertragsschluss, Angebote, Textform
2.1 Angebote des Fotografen sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.
2.2 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (inkl. E‑Mail) oder durch tatsächliche Leistungserbringung zustande.
2.3 Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Textform.
3. Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten
3.1 Umfang, Ort, Zeit und Inhalt der Leistungen ergeben sich aus Angebot/Auftragsbestätigung. Der Fotograf kann sich qualifizierter Erfüllungsgehilfen bedienen.
3.2 Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Zugangsdaten, Dreh- und Fotogenehmigungen, Location- und Motivfreigaben, sowie – bei Veranstaltungen – einen Zeitplan bereit.
3.3 Bei Shootings mit identifizierbaren Personen stellt der Auftraggeber sicher, dass alle erforderlichen Einwilligungen (Model Releases/Erziehungsberechtigte) vorliegen; der Auftraggeber hält den Fotografen insoweit schad- und klaglos.
3.4 Witterung, behördliche Auflagen, Sicherheits- oder Hausordnungen können den Ablauf beeinflussen. Notwendige Anpassungen des Konzepts gelten als vom vereinbarten Leistungsvolumen gedeckt, soweit sie zumutbar sind.
4. Termine, Verzögerung, höhere Gewalt
4.1 Terminabsprachen sind erst mit schriftlicher Bestätigung verbindlich.
4.2 Bei nicht zu vertretenden Ereignissen (höhere Gewalt, Krankheit/Unfall, behördliche Maßnahmen, Ausfall kritischer Technik, Witterung) kann der Fotograf Termine verschieben. Es wird ein Ersatztermin angeboten; weitergehende Ansprüche (z. B. entgangener Gewinn) sind ausgeschlossen.
4.3 Bei Verzögerungen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (Verspätung, fehlende Freigaben, Wartezeiten) kann der Fotograf Mehrzeiten gemäß Ziff. 13 verrechnen.
5. Vergütung, Anzahlung, Fälligkeit
5.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise. Sofern nicht anders ausgewiesen, verstehen sich gegenüber Verbraucher:innen inkl. USt, gegenüber Unternehmern zuzüglich USt.
5.2 Anzahlung: 50 % des Auftragswerts bei Auftragserteilung (fällig binnen 7 Tagen). Restzahlung: vor Lieferung der finalen Dateien/Prints bzw. unmittelbar nach Leistungserbringung, wenn im Angebot so geregelt.
5.3 Zahlungsverzug: Für Verbrauchergeschäfte gelten gesetzliche Zinsen von 4 % p. a.; für Unternehmergeschäfte 9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (bei verschuldetem Verzug). Zusätzlich kann bei B2B ein Pauschalbetrag von 40 € für Betreibungskosten anfallen; weitergehende, nachgewiesene Kosten bleiben vorbehalten.
5.4 Zurückbehaltungsrecht/Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung besteht kein Anspruch auf Herausgabe editierbarer Dateien/Projektdateien; an physischen Lieferungen bleibt das Eigentum vorbehalten.
5.5 Teilrechnungen/Abschläge sind nach Leistungsfortschritt zulässig.
6. Reisekosten, Spesen, Nebenkosten
6.1 Kilometergeld: 0,55 € pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückweg), verrechnet ab 30 km Entfernung vom Geschäftssitz.
6.2 Weitere Kosten: Übernachtung, Verpflegung, Maut, Parkgebühren, Location-Fees, Genehmigungen sowie notwendige Fremdleistungen (z. B. Assistenzen, Visagistik, Studio, Drohnenbewilligungen) werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet.
6.3 Auslandseinsätze: Spesen und Reisekosten nach den in Österreich gültigen Reiserichtlinien; notwendige Reisezeiten gelten als Arbeitszeit, sofern nicht anders vereinbart.
7. Nutzungsrechte, Urheberrecht, Bearbeitung
7.1 Urheber bleibt der Fotograf. Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber eine einfache, nicht exklusive, nicht übertragbare Nutzungsbewilligung für den vertraglich vereinbarten Zweck, Umfang, Territorium und Zeitraum (Zweckübertragungsgrundsatz). Jede weitergehende Nutzung (z. B. zusätzliche Kanäle, Paid Ads, Out‑of‑Home, Printauflagen, Merchandising, Weitergabe an Dritte/Partner, Agenturen) bedarf einer gesonderten Lizenz.
7.2 Urheberbenennung: Bei Veröffentlichungen ist – soweit technisch/branchenüblich möglich – die Nennung „Foto: Frank Wesneck“ (bei Film: „Film/Stills: Frank Wesneck“) anzubringen.
7.3 Bearbeitung/Verfremdung: Jede inhaltliche Bearbeitung, Retusche über die vereinbarte Postproduktion hinaus, starke Filterung oder KI‑Veränderung bedarf der Zustimmung des Fotografen. Zulässig sind formatbedingte Zuschnitte für die vereinbarten Medien.
7.4 RAW-Dateien und unbearbeitete Aufnahmen werden grundsätzlich nicht herausgegeben; abweichendes nur auf Basis separater Vereinbarung/Lizenz.
7.5 Social‑Media‑Rechtefallen: Der Auftraggeber haftet dafür, dass Nutzungen auf Plattformen nicht zu Rechteeinräumungen führen, die über die erworbenen Lizenzen hinausgehen (z. B. weltweite Unterlizenzierung durch AGB von Plattformen).
7.6 Rechte Dritter: Für die Einholung von Nutzungsrechten an Marken, Designs, Kunstwerken, Locations etc. ist – sofern nicht ausdrücklich übernommen – der Auftraggeber verantwortlich.
8. Personenbildnisse, Einwilligungen, Persönlichkeitsrechte
8.1 Veröffentlichungen, bei denen Personen identifizierbar sind, setzen grundsätzlich eine Einwilligung der Abgebildeten voraus, sofern nicht ein gesetzlicher Rechtfertigungsgrund greift.
8.2 Der Auftraggeber sichert zu, erforderliche Einwilligungen/Informationen insbesondere bei Events, Hochzeiten, Mitarbeiter‑/Kundenshootings einzuholen (inkl. Minderjährige) und den Fotografen diesbezüglich schadlos zu halten.
8.3 Der Fotograf ist berechtigt, Aufnahmen zu unterlassen, die Rechte Dritter verletzen könnten.
9. Lieferzeit, Abnahme, Datenarchivierung
9.1 Standard-Lieferzeit: sofern im Angebot nicht anders festgelegt, zwischen 7 Tagen und 3 Wochen ab Shooting und (sofern vereinbart) nach vollständiger Bezahlung.
9.2 Abnahme: Die Lieferung gilt als genehmigt, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Zugang schriftlich wesentliche Mängel gerügt werden.
9.3 Archivierung: Final übergebene Daten werden mindestens 12 Monate vorgehalten (kein Rechtsanspruch). Eine erneute Bereitstellung kann kostenpflichtig sein.
10. Korrekturen, Stil, Auswahl
10.1 Eine Korrekturrunde (inhaltlich/technisch angemessen) ist im Honorar enthalten. Weitere Korrekturen, Alternativlooks, zusätzliche Retuschen oder Keyings werden nach Aufwand berechnet.
10.2 Der Bearbeitungsstil entspricht dem Portfolio des Fotografen; künstlerische Entscheidungen (Farblook, Kontrast, SW‑Umsetzung) liegen – sofern nicht vorab anders vereinbart – im Ermessen des Fotografen.
10.3 Die Vorauswahl und finale Bildauswahl erfolgt – mangels abweichender Vereinbarung – durch den Fotografen nach qualitativen und erzählerischen Kriterien. Optional kann eine Online‑Vorauswahl bereitgestellt werden (ggf. Aufpreis).
11. Gewährleistung, Mängel, Geschmacksvorbehalt
11.1 Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt. Sachmängel sind konkret innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung zu rügen; bei Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen.
11.2 Keine Mängel sind subjektive Geschmackseinwände gegen Stil, Perspektive, Posing oder Auswahl, sofern der verabredete Leistungsumfang eingehalten ist.
11.3 Bei berechtigten Mängeln leistet der Fotograf vorrangig Verbesserung/Nachbesserung oder Ersatzlieferung; erst nach deren Fehlschlagen stehen Preisminderung oder Wandlung im gesetzlichen Rahmen zu.
12. Haftung
12.1 Der Fotograf haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; für leichte Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Personenschäden bleibt unbeschränkt.
12.2 Die Haftung ist – außer bei Personenschäden – der Höhe nach auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf den Auftragswert begrenzt.
12.3 Für Datenverlust auf Grund von Übermittlungsfehlern/technischen Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Fotografen wird keine Haftung übernommen; der Auftraggeber ist verpflichtet, erhaltene Daten unverzüglich zu sichern.
12.4 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
13. Mehr- und Überstunden, Wartezeiten
13.1 Vor-Ort-Leistungen über den vereinbarten Zeitrahmen hinaus werden als Überstunden nach dem im Angebot genannten Stundensatz abgerechnet (Taktung 30/60 Minuten).
13.2 Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. verspäteter Beginn, fehlende Vorbereitung), gelten als Arbeitszeit.
13.3 Zusatzaufwände (z. B. zusätzliche Locations, weitere Motive, unerwartete Freigabezyklen) sind gesondert vergütungspflichtig.
14. Storno, Umbuchung, Rücktritt
14.1 Allgemeine Staffel (wenn nicht anders im Angebot geregelt):
• bis 30 Tage vor Termin: kostenfrei
• 29–14 Tage: 30 % des Honorars
• 13–7 Tage: 50 % des Honorars
• < 7 Tage: 100 % des Honorars
Bereits angefallene Fremd- und Reisekosten sind in jedem Fall zu ersetzen.
14.2 Kurzfristige Stornos < 48 h vor Termin: 100 % des vereinbarten Honorars (sofern nicht anders festgelegt).
14.3 Hochzeiten/Events: Es können erweiterte Fristen gelten (z. B. Beginn der Staffel ab 60 Tagen). Maßgeblich ist das Angebot.
14.4 Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich; Zahlungen werden angerechnet.
14.5 Rücktritt durch den Fotografen: Bei Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder unzumutbaren Bedingungen am Aufnahmeort kann der Fotograf zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen werden erstattet; ein Ersatztermin wird angeboten. Der Einsatz einer gleichwertigen Vertretung bleibt vorbehalten.
15. Widerrufsrecht bei Fernabsatz (nur B2C)
15.1 Bei Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumverträgen mit Verbraucher:innen besteht grundsätzlich ein 14‑tägiges Widerrufsrecht.
15.2 Ausnahmen/Entfall: Kein Widerrufsrecht besteht u. a.
• bei Dienstleistungen zu einem konkret bestimmten Termin/Zeitraum (z. B. Hochzeiten/Events),
• bei digitalen Inhalten, die nicht auf physischem Datenträger geliefert werden, wenn der/die Verbraucher:in ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Fotograf vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung beginnt, und die/der Verbraucher:in die Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt.
15.3 Der Fotograf stellt – soweit erforderlich – eine Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular zur Verfügung (siehe Anlage).
16. Eigenwerbung, Referenzen
16.1 Der Fotograf darf Werke zur Eigenwerbung (Website, Social Media, Portfolio, Wettbewerbe, Print) verwenden, sofern der Auftraggeber dem vorab schriftlich widerspricht oder berechtigte Interessen entgegenstehen.
16.2 Bei sensiblen Inhalten (private Feiern, interne Firmenevents) erfolgt Nutzung nur nach gesonderter Freigabe.
17. Datenschutz
17.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verarbeitet (inkl. Bilddaten). Rechtsgrundlagen, Zwecke, Speicherdauer und Betroffenenrechte ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Fotografen.
17.2 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit zur Vertragserfüllung erforderlich (z. B. Labore, Printdienstleister, Cloud‑Provider) oder rechtlich vorgeschrieben. Mit Auftragsverarbeitern werden Auftragsverarbeitungsverträge geschlossen.
17.3 Betroffene haben Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit sowie Widerspruch im Rahmen der DSGVO/DSG. Anfragen an die im Impressum genannte Kontaktadresse.
18. Vorbehalt der Auftragsannahme, Vertragsbeendigung
18.1 Der Fotograf kann Aufträge ablehnen oder nachträglich beenden, wenn wesentliche Umstände falsch dargestellt wurden, der Leistungsumfang unzumutbar verändert wird oder Zahlungsunregelmäßigkeiten bestehen.
18.2 Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten sind zu vergüten.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Gerichtsstand: Für Unternehmer ist Wien vereinbart. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände am Wohnsitz.
19.3 Salvatorische Klausel: Unwirksame Bestimmungen berühren die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht; sie werden durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
19.4 Die jeweils aktuelle Fassung der AGB ist auf Anfrage erhältlich.

