Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Frank Wesneck
Wien, Österreich
E-Mail: frank@frankwesneck.com
Gültig ab: 09.05.2026
1. Geltungsbereich und Begriffe
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von Frank Wesneck (im Folgenden „Auftragnehmer“) gegenüber Auftraggebern, insbesondere für Foto-, Video- und Contentproduktion, strategische Kommunikationskonzepte, Story- und Einsatzplanung, Postproduktion, Content-Assets, Beratungs- und Begleitleistungen im Bereich Unternehmenskommunikation, Recruiting, Employer Branding, Marketing und B2B-Vertriebskommunikation.
1.2 Diese AGB richten sich vorrangig an Unternehmer im Sinne des österreichischen Unternehmensrechts. Für Verträge mit Verbrauchern gelten diese AGB nur, soweit zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. Für Verbraucher gelten ergänzend die Bestimmungen in Abschnitt 25.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt. Die bloße Kenntnisnahme oder widerspruchslose Leistungserbringung stellt keine Zustimmung dar.
1.4 Maßgeblich für Umfang, Preis, Nutzungsrechte, Termine und sonstige Projektparameter ist das jeweilige Angebot oder die Auftragsbestätigung. Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge: individuelle Vereinbarung, Angebot beziehungsweise Auftragsbestätigung, diese AGB, gesetzliche Regelungen.
1.5 „Werke“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Auftragnehmer geschaffenen oder gelieferten Arbeitsergebnisse, insbesondere Fotos, Videos, Tonaufnahmen, Schnittfassungen, Grafiken, Textelemente, Konzepte, Storyboards, Skripte, Einsatzpläne, Proof-Maps, Präsentationen, Exportdateien, Social-Media-Clips und sonstige Content-Assets.
1.6 „Enddateien“ sind die final freigegebenen und exportierten Dateien. „Rohmaterial“ sind unbearbeitete Foto-, Video- oder Tonaufnahmen. „Projektdateien“ sind offene Arbeitsdateien, Schnittprojekte, Layoutdateien, Presets, Templates, Arbeitsstände und sonstige editierbare Quelldateien.
1.7 „Textform“ umfasst insbesondere E-Mail, elektronisch signierte Dokumente und sonstige dauerhaft speicherbare elektronische Kommunikation.
2. Vertragsschluss und Einbeziehung der AGB
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer konkreten Bindefrist versehen sind.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot in Textform annimmt, eine Auftragsbestätigung erteilt, eine Anzahlung leistet oder der Auftragnehmer mit Zustimmung des Auftraggebers mit der Leistungserbringung beginnt.
2.3 Diese AGB werden Vertragsbestandteil, wenn im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder vor Leistungserbringung auf sie hingewiesen wird und der Auftraggeber ihrer Geltung zustimmt oder das Angebot unter Einbeziehung dieser AGB annimmt.
2.4 Nebenabreden, Änderungen, Erweiterungen und Abweichungen vom Angebot bedürfen der Textform. Mündliche Absprachen sind nur verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt werden.
2.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme eines Auftrags ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn Inhalt, Rahmenbedingungen, Zeitplan, rechtliche Risiken oder verfügbare Kapazitäten einer ordnungsgemäßen Durchführung entgegenstehen.
3. Leistungsumfang und Projektgegenstand
3.1 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
3.2 Leistungen können insbesondere umfassen: Analyse und Briefing, Positionierungs- und Botschaftsarbeit, Konzeptentwicklung, Story- und Drehplanung, Projektkoordination, Foto- und Videoproduktion, Interviewführung, Tonaufnahme, Schnitt, Farbkorrektur, Tonbearbeitung, Untertitel, Exportvarianten, Übergabe von Content-Assets, Einsatzempfehlungen und begleitende Abstimmung.
3.3 Der Auftragnehmer schuldet eine fachgerechte Leistungserbringung und die vereinbarten Arbeitsergebnisse, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere wird keine bestimmte Anzahl an Bewerbungen, Leads, Neukunden, Einstellungen, Verkäufen, Reichweite, Klicks, Conversions, Rankings oder sonstigen Marktergebnissen garantiert.
3.4 Strategische Empfehlungen, Einsatzpläne, Proof-Maps, Content-Fahrpläne und vergleichbare Leistungen sind fachliche Empfehlungen auf Basis der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen. Die finale Entscheidung über Veröffentlichung, Budget, Targeting, Recruiting-Prozess, Vertriebsprozess und interne Umsetzung liegt beim Auftraggeber.
3.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, qualifizierte Dritte, freie Mitarbeiter, Assistenzen, Sprecher, Musiker, Dienstleister, Labore, Cloud-Dienste, Software-Tools oder technische Plattformen einzusetzen, sofern dadurch berechtigte Interessen des Auftraggebers nicht beeinträchtigt werden.
4. Projektablauf, Milestones und Abnahmen
4.1 Der Projektablauf richtet sich nach dem Angebot. Typische Projektphasen sind Briefing, Konzeption, Vorbereitung, Produktion, Postproduktion, Review, Abnahme, Übergabe und Einsatzempfehlung.
4.2 Milestones, Deadlines und Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in Textform als verbindlich bezeichnet werden. Unverbindliche Zeitpläne dienen der Orientierung.
4.3 Der Auftraggeber hat Korrekturen, Freigaben und Rückmeldungen innerhalb der im Angebot genannten Fristen zu liefern. Mangels abweichender Vereinbarung gilt eine Frist von sieben Kalendertagen ab Zugang des jeweiligen Review- oder Lieferstands.
4.4 Erfolgt innerhalb der vereinbarten oder der in Ziffer 4.3 genannten Frist keine konkrete schriftliche Rückmeldung zu wesentlichen Mängeln, gilt der jeweilige Stand als freigegeben beziehungsweise abgenommen.
4.5 Freigaben durch den Auftraggeber sind verbindlich. Änderungen an bereits freigegebenen Konzepten, Skripten, Schnittfassungen, Designs, Exporten oder sonstigen Arbeitsergebnissen gelten als Änderungswünsche und können gesondert verrechnet werden.
4.6 Verzögerungen, die durch verspätete Rückmeldungen, fehlende Freigaben, fehlende Unterlagen, ausfallende Ansprechpartner oder sonstige Umstände im Verantwortungsbereich des Auftraggebers entstehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Daraus entstehender Mehraufwand ist gesondert vergütungspflichtig.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Durchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Ansprechpartner, Zugänge, Logos, Brand-Guidelines, CI-Vorgaben, Drehgenehmigungen, Location-Freigaben, Motivfreigaben, Sicherheitsvorgaben, Zeitpläne und sonstigen Projektgrundlagen bereit.
5.2 Der Auftraggeber benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson, die für Briefing, Abstimmung, interne Koordination und Freigaben verantwortlich ist. Verzögerungen durch fehlende interne Abstimmung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
5.3 Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass zur Verfügung gestellte Inhalte, Marken, Logos, Texte, Designs, Musik, Bilder, Videos, Präsentationen, Produktmaterialien, Kundenzitate, Referenzen und sonstige Materialien rechtmäßig verwendet werden dürfen.
5.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass Drehorte zugänglich, nutzbar, sicher und für die geplanten Aufnahmen freigegeben sind. Etwaige Hausordnungen, Sicherheitsvorschriften, Betriebsgeheimnisse oder Zutrittsbeschränkungen sind dem Auftragnehmer rechtzeitig mitzuteilen.
5.5 Bei Aufnahmen mit Mitarbeitern, Kunden, Partnern, Eventteilnehmern oder sonstigen identifizierbaren Personen hat der Auftraggeber die erforderlichen Informationen, Einwilligungen, Rechtsgrundlagen und Freigaben sicherzustellen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
5.6 Der Auftraggeber hält den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung der Mitwirkungspflichten, fehlenden Rechten, fehlenden Einwilligungen, unzutreffenden Angaben oder rechtswidrigen Vorgaben des Auftraggebers entstehen.
6. Personenbildnisse, Datenschutz und Freigaben
6.1 Bei Foto-, Video- und Tonaufnahmen identifizierbarer Personen sind Persönlichkeitsrechte, Datenschutzrecht, arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen und allfällige interne Richtlinien zu beachten.
6.2 Der Auftraggeber ist verantwortlich für die rechtmäßige Information betroffener Personen sowie für die Einholung und Dokumentation erforderlicher Einwilligungen oder sonstiger Rechtsgrundlagen, insbesondere bei Veröffentlichungen auf Websites, Karriereseiten, Social Media, Jobplattformen, Newslettern, Präsentationen, internen Kanälen, Paid-Kampagnen oder sonstigen Medien.
6.3 Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber auf Wunsch Muster oder Formulierungshilfen für Einwilligungen, Freigaben oder Informationsblätter bereitstellen. Diese stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine rechtliche Prüfung durch den Auftraggeber.
6.4 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer rechtzeitig, wenn bestimmte Personen, Bereiche, Informationen, Produkte, Bildschirme, Unterlagen, Kundennamen, Sicherheitsvorkehrungen oder Geschäftsgeheimnisse nicht aufgenommen oder nicht veröffentlicht werden dürfen.
6.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufnahmen zu unterlassen oder nicht zu verwenden, wenn rechtliche, datenschutzrechtliche, sicherheitsrelevante oder ethische Bedenken bestehen.
6.6 Widerruft eine abgebildete oder aufgenommene Person eine Einwilligung oder erhebt sie berechtigte Einwände gegen eine Nutzung, liegt die Verantwortung für die Prüfung und Umsetzung gegenüber dieser Person beim Auftraggeber, soweit die Nutzung durch oder für den Auftraggeber erfolgt.
7. Vertraulichkeit und Geschäftsgeheimnisse
7.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werdenden vertraulichen Informationen streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich zur Durchführung des jeweiligen Projekts zu verwenden.
7.2 Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, Produkt-Roadmaps, Kundendaten, interne Prozesse, Sicherheitsinformationen, Zugangsdaten, nicht veröffentlichte Inhalte, Kennzahlen, Strategien, Preisinformationen und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.
7.3 Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des Vertrags fort. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
7.4 Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Vertragsverletzung öffentlich bekannt werden, rechtmäßig von Dritten erhalten wurden oder von einer Partei nachweislich unabhängig entwickelt wurden.
7.5 Der Auftragnehmer wird Zugangsdaten, interne Unterlagen und vertrauliche Projektinformationen mit angemessener Sorgfalt sichern und nicht an Dritte weitergeben, soweit dies nicht zur Vertragserfüllung erforderlich oder vom Auftraggeber freigegeben ist.
8. Vergütung, Zahlung und Umsatzsteuer
8.1 Es gelten die im Angebot genannten Preise und Zahlungsbedingungen. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro.
8.2 Solange der Auftragnehmer die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Sollte Umsatzsteuerpflicht eintreten, verstehen sich Preise gegenüber Unternehmern zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8.3 Mangels abweichender Vereinbarung sind 50 Prozent des Auftragswerts bei Auftragserteilung fällig. Die Restzahlung ist vor Übergabe der finalen Enddateien beziehungsweise unmittelbar nach Leistungserbringung fällig.
8.4 Bei laufenden Leistungen, Retainern oder monatlichen Content-Begleitungen ist die Vergütung monatlich im Voraus fällig, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist.
8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilrechnungen nach Projektfortschritt, Milestones oder für bereits erbrachte Leistungen zu stellen.
8.6 Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher fälliger Beträge ist der Auftragnehmer berechtigt, finale Enddateien, hochauflösende Dateien, Projektdateien, Rohmaterialien oder Nutzungsfreigaben zurückzuhalten.
8.7 Nutzungsrechte werden erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung eingeräumt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
8.8 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Unternehmergeschäften können Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie ein Pauschalbetrag von EUR 40 für Betreibungskosten verrechnet werden. Weitergehende nachgewiesene Kosten bleiben vorbehalten.
9. Reisekosten, Spesen und Fremdkosten
9.1 Reisekosten, Fahrtkosten, Übernachtungen, Verpflegung, Maut, Parkgebühren, Location-Gebühren, Genehmigungen, Studio-, Technik-, Musik-, Sprecher-, Assistenten-, Drohnen-, Lizenz- und sonstige Fremdkosten werden gemäß Angebot verrechnet.
9.2 Mangels abweichender Vereinbarung gilt für PKW-Fahrten das jeweils aktuelle amtliche Kilometergeld in Österreich. Maßgeblich ist der Hin- und Rückweg ab dem Geschäftssitz des Auftragnehmers beziehungsweise ab dem im Angebot vereinbarten Ausgangsort.
9.3 Notwendige Reisezeiten, Wartezeiten und Vor-Ort-Zeiten gelten als Arbeitszeit, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
9.4 Fremdkosten können vom Auftragnehmer entweder direkt weiterverrechnet oder nach vorheriger Abstimmung vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden. Bereits beauftragte oder nicht stornierbare Fremdkosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.
9.5 Für Auslandseinsätze, mehrtägige Produktionen oder Produktionen mit erhöhtem Organisationsaufwand gelten die im Angebot vereinbarten Reise-, Spesen- und Planungspauschalen.
10. Laufende Content-Begleitung, Retainer und Kontingente
10.1 Bei laufenden Content-, Pipeline-, Social-Media-, Recruiting- oder Marketing-Begleitungen gelten die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit, Vergütung, Leistungsbestandteile, Produktionsrhythmen und Kündigungsfristen.
10.2 Monatliche Leistungen und Kontingente sind für den jeweiligen Leistungszeitraum bestimmt. Nicht abgerufene Leistungen, Termine oder Abstimmungen verfallen am Ende des jeweiligen Leistungsmonats, sofern im Angebot keine Übertragung ausdrücklich vereinbart wurde.
10.3 Fällt ein geplanter Termin oder ein Leistungsbestandteil aufgrund fehlender Mitwirkung, verspäteter Freigaben, fehlenden Materials, ausgefallener Ansprechpartner oder interner Verzögerungen des Auftraggebers aus, bleibt die Vergütung für den jeweiligen Leistungszeitraum geschuldet.
10.4 Pausen, Verschiebungen oder Unterbrechungen laufender Leistungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. Ein Anspruch auf Pausierung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
10.5 Kündigungen laufender Leistungen sind nur unter Einhaltung der im Angebot vereinbarten Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist möglich. Mangels abweichender Vereinbarung ist eine ordentliche Kündigung erstmals zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit möglich.
11. Änderungswünsche und Zusatzleistungen
11.1 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs nach Auftragserteilung, insbesondere zusätzliche Drehtage, Locations, Interviewpartner, Formate, Sprachversionen, Untertitel, Schnittfassungen, Exportvarianten, Korrekturrunden, Strategietermine oder Freigabezyklen, sind gesondert vergütungspflichtig.
11.2 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber auf absehbaren Mehraufwand hinweisen, sobald dieser erkennbar wird. Eine ausdrückliche Freigabe des Mehraufwands kann in Textform erfolgen.
11.3 Kleinere Anpassungen, die aus Sicht des Auftragnehmers zur fachgerechten Umsetzung erforderlich und im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs zumutbar sind, gelten als vom Honorar umfasst.
11.4 Änderungen nach bereits erfolgter Freigabe eines Konzepts, Skripts, Storyboards, Drehplans, Schnittstands, Designs oder Exports gelten als Zusatzleistungen.
12. Termine, Verschiebungen und höhere Gewalt
12.1 Termine sind erst verbindlich, wenn sie in Textform bestätigt wurden.
12.2 Bei nicht vom Auftragnehmer zu vertretenden Ereignissen, insbesondere Krankheit, Unfall, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall kritischer Technik, Sicherheitsrisiken, Streik, Verkehrsstörungen, Witterung, Strom- oder Internetausfall oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse, kann der Auftragnehmer Termine verschieben oder den Projektablauf anpassen.
12.3 Der Auftragnehmer wird in solchen Fällen nach Möglichkeit einen Ersatztermin oder eine zumutbare Alternative anbieten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz entgangenen Gewinns, sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
12.4 Muss ein Termin aus Gründen verschoben werden, die im Verantwortungsbereich des Auftraggebers liegen, kann der Auftragnehmer bereits entstandene Kosten, reservierte Ressourcen, Fremdkosten und Mehraufwand verrechnen.
12.5 Witterung, Sicherheitsvorschriften, behördliche Auflagen, Hausordnungen oder technische Rahmenbedingungen können den Ablauf von Produktionen beeinflussen. Notwendige Anpassungen gelten als vertragsgemäß, soweit der vereinbarte Leistungszweck im Wesentlichen erreicht wird.
13. Produktion, Sicherheit und inhaltliche Grenzen
13.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufnahmen, Szenen, Aussagen oder Umsetzungen abzulehnen, wenn diese rechtswidrig, irreführend, diskriminierend, gefährlich, rufschädigend, sicherheitskritisch oder mit unverhältnismäßigem Risiko verbunden sind.
13.2 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass am Produktionsort alle erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen getroffen sind und alle beteiligten Personen über relevante Abläufe, Gefahren, Hausregeln und Datenschutzanforderungen informiert sind.
13.3 Drohnenaufnahmen, Aufnahmen in sicherheitsrelevanten Bereichen, Aufnahmen mit besonderer Technik oder Aufnahmen mit erhöhtem Risiko erfolgen nur, wenn die rechtlichen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen erfüllt sind.
13.4 Der Auftragnehmer schuldet keine Durchführung von Aufnahmen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Auflagen, Sicherheitsbestimmungen, Datenschutzvorgaben oder berechtigte Interessen Dritter verstoßen würden.
14. Lieferung, Datenübergabe und Archivierung
14.1 Die Lieferung erfolgt in den im Angebot vereinbarten Formaten, Auflösungen, Seitenverhältnissen, Dateitypen und Kanälen. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Lieferung digital per Download-Link, Cloud-Plattform oder vergleichbarer elektronischer Übermittlung.
14.2 Lieferzeiten ergeben sich aus dem Angebot. Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Lieferung je nach Projektumfang innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Produktion, vollständiger Mitwirkung des Auftraggebers und Zahlung fälliger Beträge.
14.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, gelieferte Daten unverzüglich herunterzuladen, zu prüfen und eigenständig zu sichern.
14.4 Final übergebene Enddateien werden vom Auftragnehmer mindestens zwölf Monate ab Lieferung vorgehalten, sofern technisch und organisatorisch zumutbar. Ein Anspruch auf dauerhafte Archivierung besteht nicht.
14.5 Eine erneute Bereitstellung, Datenrecherche, Re-Exportierung, Formatumwandlung oder Wiederherstellung kann gesondert verrechnet werden.
15. Korrekturen, Stil und Auswahl
15.1 Die Anzahl der inkludierten Korrektur- und Review-Runden ergibt sich aus dem Angebot. Mangels abweichender Vereinbarung ist eine angemessene Korrekturrunde inkludiert.
15.2 Korrekturen beziehen sich auf sachliche, technische oder vereinbarte inhaltliche Anpassungen innerhalb des freigegebenen Konzepts. Grundlegende Richtungsänderungen, neue Konzepte, neue Aussagen, neue Schnittlogiken, zusätzliche Inhalte oder nachträgliche Strukturänderungen sind gesondert vergütungspflichtig.
15.3 Der Stil der Bearbeitung, Bildsprache, Farbgebung, Dramaturgie, Musikauswahl, Schnittlogik und visuellen Umsetzung orientiert sich am Portfolio des Auftragnehmers und am vereinbarten Briefing.
15.4 Künstlerische, redaktionelle und qualitative Entscheidungen liegen beim Auftragnehmer, soweit sie nicht ausdrücklich anders vereinbart wurden. Subjektive Geschmackseinwände stellen keinen Mangel dar, wenn der vereinbarte Leistungsumfang fachgerecht erfüllt wurde.
15.5 Die Vorauswahl von Fotos, Clips, Takes und sonstigem Material erfolgt mangels abweichender Vereinbarung durch den Auftragnehmer nach technischen, qualitativen, erzählerischen und strategischen Kriterien.
16. Gewährleistung und Mängel
16.1 Gesetzliche Gewährleistungsrechte bleiben unberührt, soweit diese nicht wirksam eingeschränkt werden können.
16.2 Der Auftraggeber hat gelieferte Leistungen unverzüglich zu prüfen und wesentliche Mängel konkret und nachvollziehbar in Textform zu rügen. Für Unternehmer gilt eine Rügefrist von sieben Kalendertagen ab Lieferung oder Bereitstellung.
16.3 Ein Mangel liegt insbesondere nicht vor bei bloßen Geschmackseinwänden, geänderten internen Präferenzen, nachträglichen Strategieänderungen, fehlender Performance auf Plattformen, ausbleibenden Bewerbungen oder Leads, geringerer Reichweite als erwartet oder Änderungen, die außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs liegen.
16.4 Bei berechtigten Mängeln leistet der Auftragnehmer vorrangig Verbesserung oder Ersatzlieferung. Erst bei Fehlschlagen der Verbesserung gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen.
17. Urheberrecht und Nutzungsrechte
17.1 Urheber der geschaffenen Werke bleibt der Auftragnehmer, soweit gesetzlich nichts anderes gilt. Der Auftraggeber erhält nur die ausdrücklich eingeräumten Nutzungsrechte.
17.2 Nach vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, eine einfache, nicht exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsbewilligung für die eigene Unternehmenskommunikation.
17.3 Die Nutzungsbewilligung für die eigene Unternehmenskommunikation umfasst insbesondere Website, Karriereseite, organische Social-Media-Kanäle, Newsletter, Präsentationen, Pitch- und Sales-Unterlagen, interne Kommunikation, Recruiting-Kommunikation, Jobplattformen, Messe- und Eventkommunikation sowie die Weitergabe an Dienstleister, die im Auftrag und für Zwecke des Auftraggebers an der Umsetzung dieser Nutzungen mitwirken.
17.4 Nicht umfasst sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: bezahlte Werbeschaltungen und Paid Ads, Out-of-Home, TV, Kino, Radio, großflächige Printkampagnen, Merchandising, Weiterverkauf, eigenständige Unterlizenzierung, Nutzung durch verbundene Unternehmen oder Dritte, politische Werbung, Nutzung in sensiblen Kontexten, Nutzung für KI-Training, synthetische Weiterverarbeitung, Deepfakes oder vergleichbare künstliche Rekonstruktionen.
17.5 Die Veröffentlichung auf den im Angebot vereinbarten oder von Ziffer 17.3 umfassten Plattformen ist einschließlich der hierfür technisch notwendigen und plattformüblichen Rechteeinräumungen zulässig. Darüber hinausgehende Nutzungen bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
17.6 Formatbedingte Anpassungen wie Zuschnitt, Skalierung, Komprimierung, Untertitelung, Einbindung in Webseiten, Einbindung in Präsentationen oder plattformübliche Anpassungen sind zulässig, soweit die Aussage, Qualität und Integrität des Werks nicht wesentlich verändert werden.
17.7 Inhaltliche Bearbeitungen, starke Filterung, Veränderung von Farben außerhalb üblicher Anpassungen, Entfernen oder Hinzufügen wesentlicher Bildbestandteile, KI-Veränderungen, synthetische Stimmen, nachträgliche Veränderung von Aussagen oder sonstige entstellende Bearbeitungen bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.
17.8 Eine Urheberbenennung ist vorzunehmen, soweit dies technisch möglich, branchenüblich und im jeweiligen Medium zumutbar ist. Als Benennung gilt insbesondere „Foto/Video: Frank Wesneck“ oder eine vergleichbare Nennung. Bei B2B-Kampagnen, Anzeigen, Präsentationen oder Formaten, in denen eine Nennung unüblich ist, kann die Nennung entfallen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
17.9 Jede über die eingeräumten Rechte hinausgehende Nutzung kann untersagt und gesondert lizenziert werden. Bereits erfolgte unberechtigte Nutzungen begründen keinen Anspruch auf nachträgliche unentgeltliche Rechtseinräumung.
18. Rohmaterial, Projektdateien und offene Dateien
18.1 Rohmaterial, unbearbeitete Aufnahmen, offene Dateien, Schnittprojekte, Projektdateien, Presets, Templates, Arbeitsstände und sonstige Quelldateien sind nicht Teil der geschuldeten Leistung, sofern ihre Herausgabe nicht ausdrücklich im Angebot vereinbart wurde.
18.2 Ein Anspruch auf Herausgabe von RAW-Dateien, unbearbeiteten Videodateien, Timeline-Projekten, Audiodateien, Grafikdateien, LUTs, Presets, Templates oder sonstigen Arbeitsdateien besteht nicht.
18.3 Wird die Herausgabe von Rohmaterial oder Projektdateien gesondert vereinbart, können zusätzliche Vergütung, technische Einschränkungen, Lizenzbedingungen, Datenträgerkosten und Nutzungsbeschränkungen vereinbart werden.
18.4 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, nicht verwendetes Material, verworfene Takes, Arbeitsstände oder interne Notizen dauerhaft aufzubewahren oder herauszugeben.
19. Rechte Dritter, Musik, Stockmaterial und Lizenzen
19.1 Der Auftraggeber ist für alle Rechte an von ihm bereitgestellten Materialien verantwortlich, insbesondere Logos, Marken, Designs, Schriften, Produktbilder, Screenshots, Softwareoberflächen, Kundenzitate, Referenzen, Texte, Musik, Fotos, Videos und Präsentationen.
19.2 Der Auftragnehmer verwendet Musik, Stockmaterial, Schriften, Grafiken, Templates, Plug-ins oder sonstige Drittinhalte nur im Rahmen der jeweils verfügbaren Lizenzbedingungen. Der konkrete Lizenzumfang richtet sich nach der jeweiligen Lizenz und dem Angebot.
19.3 Drittinhalte dürfen vom Auftraggeber nicht isoliert aus den gelieferten Werken herausgelöst, separat weiterverwendet, weitergegeben, verändert oder neu lizenziert werden, sofern die jeweilige Lizenz dies nicht erlaubt.
19.4 Beauftragt der Auftraggeber eine Nutzung, die zusätzliche Dritt- oder Medienrechte erfordert, trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Kosten, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
20. Einsatz von Software, Cloud-Diensten und KI-Tools
20.1 Der Auftragnehmer kann branchenübliche Software, Cloud-Dienste, Speicherlösungen, Projektmanagement-Tools, Schnittprogramme, KI-gestützte Werkzeuge und sonstige technische Hilfsmittel einsetzen, soweit dies zur effizienten Leistungserbringung erforderlich oder zweckmäßig ist.
20.2 Vertrauliche Informationen, personenbezogene Daten oder nicht veröffentlichte Inhalte des Auftraggebers werden nicht bewusst in öffentlich zugängliche KI-Systeme zum Zweck des Trainings solcher Systeme eingegeben, sofern der Auftraggeber dem nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
20.3 KI-gestützte Werkzeuge können insbesondere zur Ideenfindung, Strukturierung, Transkription, Untertitelung, Übersetzung, Schnittvorbereitung, Rauschreduzierung, Bildbearbeitung oder Qualitätsverbesserung eingesetzt werden. Die finale Verantwortung für die vom Auftragnehmer gelieferten Arbeitsergebnisse bleibt beim Auftragnehmer im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs.
20.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eigene interne Vorgaben zu KI, Datenschutz, Informationssicherheit oder Toolnutzung rechtzeitig vor Projektbeginn mitzuteilen.
21. Eigenwerbung, Referenzen und Case Studies
21.1 Eine Nutzung von Werken, Logos, Namen, Projektdetails, Behind-the-Scenes-Materialien oder Ergebnissen durch den Auftragnehmer zu Eigenwerbungs-, Portfolio-, Social-Media-, Award-, Pitch- oder Referenzzwecken erfolgt nur nach vorheriger Freigabe durch den Auftraggeber in Textform.
21.2 Der Auftragnehmer darf allgemein und anonymisiert auf Erfahrung aus Projekten verweisen, sofern keine Rückschlüsse auf vertrauliche Informationen, betroffene Personen oder den Auftraggeber möglich sind.
21.3 Die Erstellung und Veröffentlichung von Case Studies, Testimonials, Vorher-Nachher-Vergleichen, Making-of-Inhalten oder Performance-Angaben bedarf einer gesonderten Abstimmung und Freigabe.
21.4 Der Auftraggeber wird Freigaben nicht treuwidrig verweigern, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Referenznutzung besteht jedoch nicht.
22. Haftung
22.1 Der Auftragnehmer haftet für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung für Personenschäden bleibt unbeschränkt.
22.2 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden und maximal auf den Netto-Auftragswert des betroffenen Projekts begrenzt.
22.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, ausgebliebene Bewerbungen, Leads, Umsätze, Reichweiten, Rankings, Plattform-Performance, mittelbare Schäden oder Folgeschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
22.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen, Fehler, Sperren, Reichweitenverluste, Darstellungsprobleme oder Änderungen, die durch Plattformen, Social-Media-Netzwerke, Hosting-Anbieter, Softwareanbieter, Zahlungsanbieter, Dienstleister des Auftraggebers oder sonstige Dritte verursacht werden.
22.5 Für Datenverlust aufgrund von Übermittlungsfehlern, technischen Störungen, nicht erfolgtem Download, fehlender Sicherung durch den Auftraggeber oder Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
22.6 Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie zwingende gesetzliche Haftungen bleiben unberührt.
23. Storno, Umbuchung und Projektabbruch
23.1 Storno- und Umbuchungsregelungen richten sich vorrangig nach dem Angebot.
23.2 Für terminbezogene Produktionen gilt mangels abweichender Vereinbarung folgende Stornostaffel bezogen auf das vereinbarte Honorar für den betroffenen Termin:
- bis 30 Kalendertage vor dem Termin: keine Stornogebühr für noch nicht erbrachte terminbezogene Leistungen;
- 29 bis 14 Kalendertage vor dem Termin: 30 Prozent des betroffenen Honorars;
- 13 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 50 Prozent des betroffenen Honorars;
- weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin: 100 Prozent des betroffenen Honorars.
23.3 Bereits erbrachte Leistungen, Konzeption, Vorbereitung, Projektmanagement, Reservierungen, Fremdkosten, Reisekosten und nicht stornierbare Kosten sind unabhängig von der Stornostaffel zu vergüten beziehungsweise zu ersetzen.
23.4 Bei nicht terminbezogenen Projekten, Strategie-, Konzept-, Schnitt-, Beratungs- oder Content-Leistungen ist bei Abbruch durch den Auftraggeber der bis dahin angefallene Aufwand samt bereits beauftragter Fremdkosten zu vergüten. Mindestens fällig ist der Wert der bereits begonnenen oder freigegebenen Projektphase.
23.5 Umbuchungen sind nach Verfügbarkeit möglich und bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers. Durch Umbuchung entstehender Mehraufwand, Fremdkosten oder Ausfallkosten können gesondert verrechnet werden.
23.6 Tritt der Auftragnehmer aus wichtigem Grund zurück, insbesondere wegen Krankheit, Unfall, höherer Gewalt, Sicherheitsrisiken, unzumutbarer Bedingungen, Zahlungsrückständen, fehlender Mitwirkung oder rechtswidriger Vorgaben, sind bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten zu vergüten. Bereits zu viel geleistete Zahlungen werden zurückerstattet.
24. Vorbehalt der Auftragsannahme und Vertragsbeendigung
24.1 Der Auftragnehmer kann Aufträge ablehnen oder beenden, wenn wesentliche Umstände falsch dargestellt wurden, der Leistungsumfang unzumutbar verändert wird, Zahlungen ausbleiben, erforderliche Mitwirkung fehlt oder rechtliche, ethische, sicherheitsrelevante oder reputationsbezogene Gründe entgegenstehen.
24.2 Im Fall einer berechtigten Vertragsbeendigung durch den Auftragnehmer sind bereits erbrachte Leistungen, reservierte Ressourcen, Fremdkosten und sonstige Aufwände zu vergüten.
24.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
25. Zusatzbestimmungen für Verbraucher
25.1 Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzrechts ist, gelten zwingende gesetzliche Verbraucherrechte uneingeschränkt.
25.2 Bei Fernabsatz- oder Außergeschäftsraumverträgen mit Verbrauchern kann ein gesetzliches Rücktrittsrecht bestehen. Die konkrete Widerrufsbelehrung und ein allfälliges Muster-Widerrufsformular werden dem Verbraucher, soweit erforderlich, gesondert zur Verfügung gestellt.
25.3 Kein Rücktrittsrecht oder ein vorzeitiger Verlust des Rücktrittsrechts kann insbesondere bei Dienstleistungen zu einem konkret bestimmten Termin oder Zeitraum, bei vollständig erbrachten Dienstleistungen nach ausdrücklichem Verlangen des Verbrauchers sowie bei digitalen Inhalten unter den gesetzlichen Voraussetzungen bestehen.
25.4 Bestimmungen dieser AGB, die gegenüber Verbrauchern gesetzlich unzulässig sind, gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern. Gegenüber Verbrauchern treten an ihre Stelle die gesetzlichen Regelungen.
26. Datenschutz
26.1 Personenbezogene Daten werden vom Auftragnehmer ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verarbeitet, insbesondere zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Kommunikation, Rechnungslegung, Lieferung, Archivierung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
26.2 Weitere Informationen zu Art, Umfang, Zweck, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer und Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
26.3 Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, eine gesetzliche Pflicht besteht, der Auftraggeber eingewilligt hat oder eine sonstige Rechtsgrundlage vorliegt.
27. Schlussbestimmungen
27.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
27.2 Für Verträge mit Unternehmern ist der Gerichtsstand Wien vereinbart, soweit gesetzlich zulässig. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
27.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
27.4 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bleiben vorbehalten. Für bereits geschlossene Verträge gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarte Fassung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
27.5 Die deutsche Fassung dieser AGB ist maßgeblich. Übersetzungen dienen ausschließlich der Verständlichkeit.


